Wissenswertes

Klicken Sie auf ein Button um mehr zu erfahren!
  • Was bedeutet Grundpflege

    Hilfe zum Waschen, Aufstehen, Duschen, Baden, Anziehen, Essen und Trinken
    Beobachtung des Pflegebedürftigen
  • Behandlungspflege

    Ihr Angehöriger wurde vom Arzt oder nach einem Krankenhausaufenthalt zur Beobachtung und Medikamentenbtreuung angewiesen. Wir übernehmen die Medikamentenkontrolle und Verabreichung sowie stellen der Medikamente. Unsere Pflegemitarbeiter wechseln bei Notwendigkeit die Verbände, geben Injektionen und führen bei Bedarf auch die Ernährung über Sonden ein. Natürlich gehört auch die Wundversorgung dazu.
  • Hilfeleistung

    Pflege rund um die Uhr - 24 Stunden - am Tag und in der Nacht für Sie erreichbar!
    - Einrichtung eines Hausnotrufes
    - Ausleihe von Pflegemitteln
    - Hauswirtschaftshilfe
    - Einkaufsdienste
    - Urlaubs- und Verhindertenpflege
  • Beratungsleistung

    Für ein Termin rufen Sie uns an oder füllen rechts das Formular aus! Wir melden uns dann bei Ihnen.
    Wir beraten Sie
    - bei der Finanzierung der benötigten Hilfs- und Pflegeleistungen
    - für den Bezug von Pflegegeld
    - bei Behördengängen und Hilfe beim Stellen von Anträgen
    - bei der Vermittlung von Essen auf Rädern, Fußpflege und Friseur
    - bei der Beratung und Schulung von Angehörigen
  • Was behinhaltet die Pflegestufe 1 - Es besteht erhebliche Pflegebüftigleit

    Diese Pflegestufe erfordert mindestens einmal täglich die Hilfe bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.
    Mehrfach in der Woche wird Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig.
  • Was behinhaltet die Pflegestufe 2 - Es besteht Schwerpflegebedürfigkeit

    Diese Pflegestufe erfordert mindestens dreinmal täglich die Hilfe bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.
    Mehrfach in der Woche wird Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig.
  • Was behinhaltet die Pflegestufe 3 - Es besteht Schwerstpflegebedürftigkeit

    Der Hilfebedarf muss so groß sein, dass zu jeder Zeit eine Pflegeperson unmittelbar errichbar sein muss, da der direkte Hilfebedarf jederzeit notwendig sein kann und Tag und Nacht anfällt. Bei einer besonderen Härte ergeben sich Vorteile bei der Höhe der Sachleistungen bzw. bei der Kostenübernahme im Pflegeheim.
BL_Buerozeiten
blockHeaderEditIcon

Bürozeiten

Montag bis Freitag
von 08:00 bis 15:30 Uhr
Tel. Herbstsonne:035727 57683
Tel. Pflegedienst:035727 57952
BL_Wissensanfrage
blockHeaderEditIcon

Pflegeanfrage

Vorname:
Name:
Ihre Anfrage
E-Mail:
* Erforderlich
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
Geben Sie bitte eine gültige Postleitzahl ein.
Geben Sie bitte eine gültige Telefonnummer ein.
Bitte korrigieren Sie dieses Feld.
Bitte Vorname und Nachname eingeben.
*